Rechte & Pflichten der Eltern

Was sind die Rechte der Eltern im Schulsystem?

  • Beratungs- und Informationsrechte (z.B. Elternsprechtag)
  • Recht auf Wahl der Schullaufbahn
  • Mitwirkungsrechte (z.B. Recht auf Unterrichtsbesuch)
  • Elternvertretung (z.B. Klassenelternversammlung, Schulelternbeirat, Schulausschuss)

Eltern haben als Einzelpersonen und als Gruppe in einer Schule das Recht auf freie Meinungsäußerung. Sie können sich dabei direkt an das Schulministerium, die Bezirksregierungen, die Parteien, den Landtag und an die Medien wenden. Darüber hinaus können sie an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mitwirken, in dem sie unter anderem im Rahmen der Mitwirkungsgremien Stellungnahmen abgeben, Vorschläge machen und Anträge stellen. Dieses Recht besteht auch dann, wenn sie nicht an den Mitwirkungsgremien teilnehmen. Sie haben ein Anspruch auf die erforderlichen Informationen, die ihre Kinder betreffen und das Recht auf individuelle Beratung durch die Lehrer. Des Weiteren haben sie das Recht nach vorheriger Absprache mit dem Lehrer am Unterricht teilzunehmen.

Was sind die Pflichten der Eltern im Schulsystem?

  • Gemeinsamer Erziehungs- und Bildungsauftrag
  • Unterrichtungspflicht
  • Unterstützung der Schule

Neben den Rechten der Eltern im Schulsystem, obliegen ihnen auch einige Pflichten. Eltern sind innerhalb ihrer Rechte aufgefordert, die Möglichkeit zu nutzen in den jeweiligen Gremien mitzuwirken. Sie sollen sich innerhalb der Gestaltung des Schulunterrichts einbringen und zusammen mit der Schule arbeiten. Für die erfolgreiche Umsetzung obliegt ihnen zu allererst die Auskunftspflicht gegenüber der Schule. Sie haben ein Recht auf die Anerkennung ihrer Vorrangstellung als Erzieher ihrer Kinder. Dennoch haben sie die Pflicht, ihre Kinder auf verantwortungsvolle Weise zu erziehen und sie nicht zu vernachlässigen.

Quelle: http://www.schulministerium.nrw.de (PDF)

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