Angenommen! Und jetzt?

Ihr Kind hat die Zusage zu einem Ausbildungsplatz erhalten – herzlichen Glückwunsch.
Bevor die Ausbildung angetreten werden kann, muss zunächst ein Ausbildungsvertrag mit dem ausbildenden Unternehmen unterschrieben werden. Sollte Ihr Kind noch nicht volljährig sein, dann müssen Sie als Erziehungsberechtigte den Vertrag unterzeichnen. In Paragraf 11 des Berufsbildungsgesetzes (§ 11 BBiG)  ist festgelegt, welche Informationen der Ausbildungsvertrag mindestens enthalten sollte:

  • Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll,
  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung,
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
  • Dauer der Probezeit,
  • Zahlung und Höhe der Vergütung,
  • Dauer des Urlaubs,
  • Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann,
  • ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind.

Tipps zur finanziellen Unterstützung Ihres Kindes:

  • Sollte Ihr Kind bedürftig sein oder die Ausbildungsstelle zu weit von den Eltern entfernt liegen, so dass eine eigene Wohnung gemietet werden muss, dann könnte Ihr Kind Anspruch auf staatliche Ausbildungsförderung (Bafög) nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und auf die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach dem SGB III haben.

Nützliche Quellen:


Hakan Tüzün, 19 Jahre, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen

„Ich habe mich auch auf Ausbildungsstellen beworben, die weiter von meinem Wohnort weg waren, um meine Chancen zu erhöhen und zu zeigen, dass ich flexibel bin. Nach einem Einstellungstest und Vorstellungsgespräch erhielt ich eine Zusage. Dafür musste ich aber von zu Hause weg ziehen. Das habe ich alles mit meinen Eltern besprochen und sie haben mich dabei unterstützt. Allein mit meinem Ausbildungslohn hätte ich mir die Miete und die Fahrtkosten nicht leisten können. Bei der Bundesagentur für Arbeit habe ich dann schnell die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragt, das etwa ähnlich wie BaföG für Studenten ist und an dem Einkommen der Eltern bemessen wird. Dieser Antrag wurde mir bewilligt. Dadurch erhalte ich jetzt für die Zeit der Ausbildung einen Zuschuss für Miete und die Fahrtkosten.“

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